Immobilien - ABC
Teileigentum
Ein Teileigentum ist ein Sondereigentum an Flächen oder Räumen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu gehören Büros, Praxisräume, Werkstätten oder Ladenflächen.
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung regelt, welche Bereiche einer Wohnanlage zum Gemeinschaftseigentum und damit allen Eigentümern gemeinsam und welche zum Sondereigentum, also einem Wohnungseigentümer allein, gehören. Darüber hinaus werden in der Teilungserklärung die Miteigentumsanteile der einzelnen Wohnungen festgelegt. Jedes Wohnungseigentum erhält in der Teilungserklärung und in den dazugehörenden Aufteilungsplänen eine eigene Nummer. Die Gemeinschaftsordnung, die Bestandteil der Teilungserklärung ist, regelt die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer zueinander.